Aufgaben bei der Vermarktung
Die Vermarktung von Immobilien teilt sich in den Verkauf und die Vermietung auf. Es handelt sich in beiden Fällen um Aufgaben in denen seitens der betrauten Person fundiertes Fachwissen ebenso notwendig ist, wie Einfühlungsvermögen. Sie muss dem Interessenkonflikt zwischen Verkäufer und Käufer bzw. Vermieter und Mieter gerecht werden. Der Makler sollte in der Lage sein, die nachfolgenden Aufgaben rechtssicher für seinen Auftraggeber zu übernehmen.- Angebotsaufnahme
- Kontaktaufnahme zu dem Mieter / Eigentümer
- Besichtigung des Objektes
- Beurteilung des gewünschten Preises auf Realisierbarkeit
- Erstellung aussagekräftiger Anzeigen
- Erstellung eines aussagekräftigen Exposés
- Erstellung eines Bauschildes
- Durchführung von Besichtigungen und Vermarktungsgesprächen
- Vorbereitung des Notarvertrages / Mietvertrages sowie dessen Erläuterung
- Vertragsabschluss bzw. Übergabe des Objektes
- Betreuung beider Vertragspartner bei Fragen, die nach Vertragsabschluss entstehen
Wertermittlung
Die Notwendigkeit einer Wertermittlung kann unterschiedlichste Gründe haben. Unerlässlich ist aber, dass der ermittelte Wert qualifiziert begründet und nachvollziehbar ist. Daraus ergibt sich für den Auftraggeber eine rechtssichere Grundlage für Verhandlungen mit Banken, Käufern und Erben etc.
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